Die Regeln des Miteinanders der Gemüsegemeinschaft Luch-Gärtnerei

 
1. Unser Anliegen
Als kleiner Familienbetrieb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Bio- und schadstofffreies Gemüse, Obst und Beeren anzubauen und auf Basis von Solidarischer Landwirtschaft direkt an die Verbrauchenden abzugeben. Dabei unterliegt der Hof der Ökozertifizierung und -kontrolle. Der Leitgedanke der Solidarischen Landwirtschaft ist „Sich die Ernte und das Ernterisiko teilen“. Ziel ist es, in solidarischer Gemeinschaft den erzeugenden Betrieb von Marktzwängen und Absatzsorgen zu entlasten und somit ein nachhaltiges und faires Wirtschaften zu bewirken, auf Basis von gegenseitigem Vertrauen und nach Bio-Richtlinien. Für diese Art der Vermarktung von Agrarprodukten hat sich die Luch - Gärtnerei entschieden.

 
2. Aufgaben, Verantwortung und Finanzen
Es wird vereinbart, aus den Beiträgen der Ernteabnehmenden das Jahresbudget der Luch - Gärtnerei zu finanzieren. Das Budget wird zu Beginn eines Wirtschaftsjahres in der Vollversammlung vorgestellt und der Beitrag gemeinsam ermittelt. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Hof baut ein breites Spektrum von regionalen, saisonalen Gemüsen und Obst an und verzichtet dabei auf Hybridsaatgut und Kunstdünger-Zukauf. Die dadurch bedingten höheren Produktionskosten tragen die Ernteabnehmenden bewusst mit. Der Budgetplan und Anbauplan wird vom Hof vorgestellt. Beides wird auf der Vollversammlung diskutiert. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird Rechenschaft darüber abgelegt. Über entstandene Überschüsse und deren Verwendung wird gemeinschaftlich entschieden. Ergibt sich die Notwendigkeit den Budgetplan zu ändern, kann der Hof Änderungen vornehmen, wird diese jedoch vorher mit den Gruppensprechenden abstimmen. Für die Planung und Realisierung des Anbaus ist der Hof verantwortlich. Wöchentliche Infos vom Hof werden regelmäßig per E-Mail bekannt gegeben. Ernteausfälle, die durch schlechte Witterung (langer Winter, Regen, Hagel, Eis, Schädlinge, Frost etc.) entstehen, sind von der Gemeinschaft zu tragen. Der Hof ist verpflichtet, die Gemeinschaft über derartige Probleme frühzeitig zu informieren.

 
3. Mitgliedschaft
Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die schriftliche Beitrittserklärung.
Bei nicht Weiterführung des Vertrages muss 6 Wochen vor Beendigung des Vertrages gekündigt werden, sonst läuft er automatisch ein Jahr weiter. Bei gravierende und unvorhergesehene Änderungen der Lebensumstände können nach Absprache mit dem Hof Verträge individuell beendet werden. Hat eine Gruppe 1 Monat lang weniger als 5 Mitglieder, kann der Hof die Auflösung der Gruppe verlangen.

 
4. Beiträge und Zahlweisen
Das Mitglied erhält für den Beitrag einen Ernteanteil. Der Inhalt des Erntekorbs orientiert sich am Verbrauch einer Person. Die Inhaltsmengen können schwanken, da Schwankungen in der Produktion wetterbedingt unvermeidlich sind. Dieses wird vom Mitglied respektiert und von der Versorgungsgemeinschaft mitgetragen. In erntestarken Monaten ist der Ernteanteil größer, in ernteschwachen Monaten kleiner. Ernteausfälle auf Grund höherer Gewalt werden von der Gemeinschaft getragen und berechtigen nicht zum vorzeitigen Austritt oder Zahlungsverweigerung. Der Mitgliedsbeitrag hängt nicht von der Größe des Erntekorbes ab, sondern richtet sich nach dem in der Vollversammlung festgelegten Budget. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages bei monatlicher Zahlweise erfolgt zum 28. des Vormonats. Die Art der Zahlweise wird von den Ernteabnehmenden in der Beitrittserklärung vorab fixiert und ist nur in Ausnahmesituationen einvernehmlich mit dem Hof änderbar. Eine eigenwillige, nicht einvernehmliche Änderung der Zahlweise ist ausgeschlossen. Bei 1⁄4-, 1⁄2- und ganzjähriger Zahlweise werden vom Hof Rabatte eingeräumt. Auch bei Familienernteabnahmen ist ein Nachlass vorstellbar. Bei der Abnahme von mehreren Ernteanteilen pro Familie/Woche ist es möglich individuell Rabatte mit dem Hof auszuhandeln. Es wird die Möglichkeit eingeräumt einen Probemonat zu vereinbaren. Der Monatsbeitrag beträgt aktuell 70,- €

 
5. Kommunikation, Organisation und Rolle der Gruppensprecher
Die Versorgergemeinschaft wählt eine Person aus ihrer Mitte als Gruppensprecher die alle Fragen und Anliegen dem Hof zuträgt. Diese Person ist Bindeglied zwischen Mitglieder und Hof und organisiert zugleich die jeweilige Gruppe. Diese Arbeit ist ehrenamtlich (wenn vorher allerdings noch keine Gruppe besteht, kann auch die Person Gruppensprechende sein, die mit der Gruppe beginnt).
Die Aufgaben: Verbindung zum Hof halten und alle anfallenden Arbeiten zwischen Hof und Gruppe besprechen.
Der Hof würdigt die Mehrarbeit der Gruppensprechenden (GS) und gibt einen zusätzlichen Gemüseanteil je Gruppensprecher ab.
- GS von weniger als 20 Personen = 1 Gemüseanteil im Quartal mehr - GS mit mindestens 20 Personen = 1 Gemüseanteil pro Monat mehr
Der Hof kann bestimmen, wann der zusätzliche Gemüseanteil geliefert wird. Der Zusatzernteanteil wird separat ausgewiesen. Der Gruppensprecher kann über die Verwendung des GS Anteils selbst bestimmen.
Der Hof hat das Recht, (wird nur in Ausnahmefällen genutzt) Gruppensprecher abzulehnen, mit der gleichzeitigen Bitte an die Gruppe einen neuen zu bestimmen. Bei einer Gruppenstärke ab 6 Leuten sollte eine zweite Person (Stellvertreter) gewählt werden. Die Abholstelle dient als Treffpunkt zwischen Ernteabnehmende und Hof. Wir legen großen Wert auf eine offene und freundliche Kommunikation aller Beteiligten. Evtl. Schwierigkeiten werden zeitnah angesprochen (z. B. welche Arbeiten durchgeführt wurden und/oder welche anstehen). Die Luch–Gärtnerei bringt das Wissen über nachhaltige Landwirtschaft in die Gemeinschaft ein und hilft so ein besseres und bewussteres Verständnis für die Prozesse in der Natur und über die Aufgaben des Agrarbetriebes bei den Ernteabnehmenden zu entwickeln. Die Versorgungsgemeinschaft leistet Mithilfe auf dem Hof beim Sähen, Pikieren, Pflanzen, Ernten und Lagern u. a. Arbeiten. Die Information über den Inhalt des wöchentlichen Ernteanteils und die Neuigkeiten vom Hof erfolgt zum Mittwoch der laufenden Woche.

 
6. Hofeinsätze
Es werden von jedem Mitglied mindestens 4 Hofeinsätze (mind. 6 Std. Arbeit pro Mitmach-Tag) im Jahr geleistet. Dabei wird zur Dokumentation/Veröffentlichung fotografiert. Wenn einer das nicht möchte, bitte in der Beitrittserklärung konkret anzeigen.
Wir haben gemeinschaftlich abgestimmt, dass jeder 2. Samstag im Monat ein Mitmach-Tag auf dem Hof sein wird (d. h. jeder hat die Möglichkeit aus mind. 9 Monaten (Dez., Jan. und Feb. entfallen) [jeden 2. Samstag/Monat] zu wählen um mindestens 4 mal/Jahr dabei sein zu können). Bei den großen Hofeinsätzen erstellt der Hof eine Liste (ca. 1 Woche vorher), welche Arbeiten erledigt werden müssen. Jeder kann dann nach seinen Fähigkeiten bei seinem Gruppensprecher seine Wünsche äußern, wo er eingesetzt werden möchte. Gerne kann auch eine Ersatzperson von den Mitgliedern der SoLaWi am Mitmach-Tag teilnehmen. Hilfen in kleineren Gruppen und in der Woche sind jeder Zeit willkommen. Bei Nichtteilnahme hat die Gemeinschaft einen finanziellen Ausgleich festgelegt. Er beträgt 40,- € . Dieser Betrag kann bei Ausscheiden des Mitglieds mit den bereits gezahlten Beiträgen verrechnet werden.
Sollten bereits alle Hofeinsätze durch ein SoLaWi - Mitglied erfüllt sein und es erfolgt trotzdem weitere Unterstützung am Mitmach-Tag, kann der Hof einen kleinen Ausgleich in Form von Naturalien geben.
Auf der Homepage kann jeder verbindlich sich für die Hofeinsätze eintragen.

 
7. Auslieferung
Der Ernteanteil wird wöchentlich am Donnerstag bzw. Freitag ganzjährig ausgeliefert. In der letzten Woche und in den ersten drei Wochen des Jahres wird nicht geliefert (Betriebsferien). Der Ernteanteil wird dann jeweils in der Woche zuvor bzw. danach doppelt geliefert. Der Hof hat das Recht, die einzelnen Gruppen in Etappen zu beliefern, sollte nicht genug Gemüse von einer Sorte gleichzeitig erntereif sein. Es wird für alle Gruppenmitglieder jeweils auf dem aktuellen Lieferschein einsehbaren dokumentiert. Feiertagesregelung: Sollte der Liefertag auf einen Feiertag fallen, wird der Ernteanteil auf Wunsch eine Woche vorher oder eine Woche später mitgeliefert.
 
8. Vollversammlung
Die Vollversammlung hat die Aufgabe, dass alle wesentliche Entscheidungen für die Solawi gemeinsam getroffen werden. Es wird eine rege Teilnahme der Mitglieder gewünscht.
Vor der Vollversammlung werden über den E-Mailverteiler die Tagesordnungspunkte bekannt gegeben. Mitglieder, die nicht bei der Vollversammlung teilnehmen, haben nachträglich kein Vetorecht. Die Teilnehmer der Vollversammlung sind nach 20 min. voll beschlussfähig. Bei Notwendigkeit kann eine außerordentliche Vollversammlung einberufen werden.
 
9. Sonderkündigungsrecht von Abnehmerseite besteht,
1. Wenn mehrere Lieferungen nicht ausgeführt werden oder
2. Wenn gegenüber der Gemeinschaft und dem Erzeuger rufschädigende, unverantwortlichen Verhalten auftritt. z.B. missgünstiger Tratsch über Mitglieder und Erzeuger oder
3. Wenn ohne nachvollziehbarer Erklärung die Qualität der Ernte nachlässt.

 
Und besteht von Abnehmerseite
1. Wenn gegenüber der Gemeinschaft rufschädigende, unverantwortlichen Verhalten auftritt. z.B. missgünstiger Tratsch über Mitglieder.
2. Wenn Ernteabnehmer ohne akzeptable Erklärung durch Zahlungsverzug die landwirtschaftliche Arbeit behindern.
Der Text zum Herunterladen als PDF.
Beitrittserklaerung zum Herunterladen als PDF.